Köln, 30. November 2022.

Am kommenden Sonntag ist World Wildlife Conservation Day. Vergangene Woche tagte zu diesem Thema die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES COP19) im mittelamerikanischen Panama. Von ihr geht ein starkes Signal für den Artenschutz aus: Die Vertragsstaaten haben weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten beschlossen. Dazu zählen v.a. marine Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropische Baumarten. An der Weltartenkonferenz nahmen mehr als 2.500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreterinnen und Vertreter von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil.

Prof. Theo B. Pagel. Direktor des Kölner Zoos, repräsentierte den Weltverband der Zoos und Aquarien (WAZA) und führte zahlreiche Fach- und Hintergrundgespräche. Zoologische Gärten, so auch der Kölner Zoo, lieferten biologisches Hintergrundwissen zum Vorkommen und zum Bedrohungsstatus einzelner Tierarten und arbeiteten aktiv an der Listung verschiedener Arten mit. Als Panelteilnehmer eines Symposiums zum Thema Singvögel verdeutlichte Pagel, wie notwendig es ist, bestimmte hochbedrohte Singvogelarten auf die Rote Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens zu setzen. So konnten als Ergebnis u.a. der Gelbscheitelbülbül und die Schamadrossel neu gelistet werden. Die Biologen des Kölner Zoos lieferten auch wichtige Forschungsarbeiten zum Status der Grünen Wasseragame. Diese erscheint nun ebenfalls auf der CITES-Liste. Damit kann der Handel mit diesen Tieren gesetzlich kontrolliert werden.

„Man kann nur schützen, was man kennt. Wissenschaftliche Zoos in aller Welt bündeln in diesem Leitsatz ihre Expertise und ihren Einsatz im Kampf gegen das Artensterben. Dass wir als Kölner Zoo an der wichtigsten Biodiversitätskonferenz der Welt teilnehmen, zeigt, welch gut vernetzte Akteure der internationalen Artenschutzarbeit Zoos inzwischen sind“, so Pagel. „Zusammen mit dem Klimaschutz ist das Artensterben heute die drängende Zukunftsfrage für uns Menschen. Beim Klimaschutz geht es dabei darum, wie wir künftig leben. Der Erhalt der natürlichen Ökosysteme ist notwendig dafür, dass Homo sapiens überhaupt weiterbestehen kann. Wir freuen uns daher über die erzielten Erfolge.“

Mehr über das Artenschutz-Engagement des Kölner Zoos unter: www.koelnerzoo.de/artenschutz

oder im Schwerpunktthema unseres Zoo-Magazins:

https://koelnerzoo.de/images/pdf/ZooMagazin/zoo_magazin_sommer_2022.pdf

Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, CITES, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Die CITES CoP19 befasste sich mit insgesamt 52 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I – III des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit Arten sowie mit über 90 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens, u.a. Wildtierhandel und Zoonosen sowie Vollzug und Durchsetzung.